AGB
§ 1 Allgemeines
1.1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote und Leistungen der Pascal Hofmann & Sebastian Stöckle GbR (nachfolgend „siebenvierdesign“ genannt). Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn siebenvierdesign hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Für siebenvierdesign gilt gemäß §19 UStG die Kleinunternehmerregelung.
§ 2 Präsentation
2.1 Jegliche, auch teilweise Verwendung von siebenvierdesign mit dem Ziel des Vertragsschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung von siebenvierdesign. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von siebenvierdesign zugrunde liegenden Ideen.
2.2 In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen der siebenvierdesign.
2.3 Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von siebenvierdesign im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei siebenvierdesign. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziff. 8 auf den Auftraggeber über.
§ 3 Abwicklung von Aufträgen
3.1 Maßgeblich für Vertragsinhalt und Wirksamkeit des Vertrages ist ausschließlich das schriftliche Angebot von siebenvierdesign. Die im Angebot von siebenvierdesign genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
3.2 Von uns übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
3.3 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, welche siebenvierdesign, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von siebenvierdesign. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist siebenvierdesign nicht verpflichtet.
3.4 Soweit nicht anders vereinbart, kann sich siebenvierdesign zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen.
3.5 Änderungen und Zusätze von Aufträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung.
3.6 Der Auftraggeber bevollmächtigt siebenvierdesign, Verträge über Leistungen, die für das jeweilige Projekt notwendig sind und die siebenvierdesign von Dritten bezieht (z. B. Proofs, Druckaufträge, Media-Schaltungen o. ä.), im Namen und für Rechnung des Auftraggebers abzuschließen. Die Abrechnung geschieht dann unmittelbar zwischen den Vertragspartnern, d. h. zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
3.7 Soweit siebenvierdesign Dritte beauftragt, übernimmt siebenvierdesign die Überwachung der Leistungserbringung des Dritten nur nach gesonderter Beauftragung. Bei Übernahme der Überwachung ist siebenvierdesign berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Erklärungen gegenüber dem Dritten abzugeben.
3.8 Der Auftraggeber darf die Abnahme aufgrund der Gestaltungsfreiheit von siebenvierdesign nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigern, da dies keinen Sachmangel darstellt, es sei denn, die vorgelegten Arbeiten entsprechen nicht dem ursprünglich festgelegten Konzept oder vorgelegten Briefing.
§ 4 Lieferung und Lieferfristen
4.1 Die Lieferverpflichtungen von siebenvierdesign sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von siebenvierdesign zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium, trägt der Auftraggeber.
4.2 Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat, und die Termine von siebenvierdesign schriftlich bestätigt worden sind.
4.3 Von siebenvierdesign zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe-, Bild-, Strich- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von siebenvierdesign bestätigt worden ist.
4.4 Gerät siebenvierdesign mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
4.5 Die Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches von siebenvierdesign liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. siebenvierdesign wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.
4.6 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe von siebenvierdesign, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
4.7 Lieferungen erfolgen ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Diese Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Das Entgelt für die Leistungen von siebenvierdesign wird entweder nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, hat siebenvierdesign neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen.
5.2 In ausgewiesenen Angebots- und Rechnungsbeträgen ist gemäß §19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.
5.3 Die Vergütung ist 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
5.4 Bei länger andauernden Projekten behält sich siebenvierdesign die Erstellung von Teilrechnungen vor; mit diesen sollen die bisher erbrachten Leistungen abgegrenzt werden.
5.5 siebenvierdesign berechnet Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, sind es 9% über dem Basiszinssatz. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn siebenvierdesign eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist.
5.6 Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von siebenvierdesign nicht anerkannten Gegenansprüche des Auftraggebers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
6.1 siebenvierdesign behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
6.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist siebenvierdesign zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet.
§ 7 Kündigung und Auftragsabbruch
7.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag nur zum Ende des Projektes, wie es im Angebot beschrieben ist, gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Bei Projekten mit Abrechnung nach Zeit kann der Auftrag nur zum Ablauf des jeweiligen Projektes beendet werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
7.2 Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für siebenvierdesign liegt insbesondere dann vor, wenn…
> der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt und eine von siebenvierdesign gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist,
> der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist,
> sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers wesentlich verschlechtern oder der begründete Antrag zur Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Lieferanten mangels Masse abgelehnt wird.
7.3 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7.4 Bei vorzeitiger Beendigung des Auftrages hat siebenvierdesign Anspruch auf folgende pauschale Vergütung:
> bei Beendigung nach Auftragserteilung: 10 % des Auftragswertes;
> bei Beendigung nach unserer Anzeige, die Präsentation unserer Ideen durchzuführen 75 % des Auftragswertes;
> bei Beendigung nach der ersten Präsentation: 90 % des Auftragswertes;
> bei Beendigung nach Erbringung unserer Design-Leistung und vor Produktion: 100 % des Auftragswertes.
Soweit siebenvierdesign höhere Kosten und Aufwendungen entstanden sind, ist siebenvierdesign berechtigt, diesen höheren Betrag zu verlangen. Soweit kein Auftragswert vereinbart wurde, hat siebenvierdesign Anspruch auf Ersatz aller der Agentur bis zur Beendigung entstandenen Kosten.
§ 8 Nutzungsrechte
8.1 siebenvierdesign wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt siebenvierdesign ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Einsatzdauer des Kaufgegenstandes. Jede darüberhinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der Zustimmung von siebenvierdesign.
8.2 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei siebenvierdesign.
8.3 Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat siebenvierdesign von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
8.4 Sofern siebenvierdesign Bilder, Schriften oder sonstiges Material über Dritte bezieht, erwirbt siebenvierdesign die Lizenzen und Nutzungsrechte.
8.5 Verwendet der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse ohne ausdrückliche Einwilligung von siebenvierdesign ohne Nutzungsrecht (v.a. vor vollständiger Bezahlung) oder überschreitet er sein Nutzungsrecht ohne ausdrückliche Einwilligung von siebenvierdesign, so ist siebenvierdesign berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe neben der Vergütung zu verlangen. Als angemessen gilt mindestens die übliche Vergütung nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen in der jeweils gültigen Fassung. Die Geltendmachung eines weiter-gehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Impressum
9.1 siebenvierdesign darf die entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen siebenvierdesign und Auftraggeber ausgeschlossen werden.
§ 10 Gewährleistung, Haftung
10.1 Von siebenvierdesign gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
10.2 Nach Erteilung der Freigabe für zur Korrektur übersandte Zwischenerzeugnisse hat der Auftraggeber keine Ansprüche hinsichtlich etwaiger Fehler, es sei denn, es handelt sich um solche, die erst in dem sich nach Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
10.3 siebenvierdesign haftet für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Fehler, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern, leistet siebenvierdesign im Rahmen der nachfolgenden Ziffern Gewähr.
10.4 Die Gewährleistungspflicht von siebenvierdesign ist auf die Nachbesserung eines Fehlers innerhalb einer angemessenen Frist beschränkt. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Ein Fehlschlagen im eben genannten Sinn liegt insbesondere vor, wenn die Nachbesserung unmöglich ist, wenn sie seitens siebenvierdesign ernsthaft und endgültig verweigert wird, wenn sie unzumutbar verzögert wird oder wenn sie vergeblich versucht worden ist.
10.5 Beruht der Fehler auf einem von siebenvierdesign zu vertretendem Umstand, so haftet sie für einen dem Auftraggeber hieraus entstehenden Schaden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
10.6 Weitere Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen siebenvierdesign, etwa aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung oder Delikt, sind auf Fälle von Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet siebenvierdesign auch im Falle von leichter Fahrlässigkeit.
10.7 Schadensersatzansprüche, die nach der vorgehenden Ziffer gegen siebenvierdesign begründet sind, werden auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.8 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
10.9 Mehr- oder Minderlieferungen von Druckerzeugnissen von bis zu 10 % der bestellten Auflage stellen keine mangelhafte Lieferung dar. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %. Berechnet wird die im Kaufvertrag angegebene Menge.
10.10 Insoweit siebenvierdesign Leistungen, die siebenvierdesign an ihre Auftraggeber weitergibt, selbst von Dritten bezieht, haftet siebenvierdesign nicht für deren Verschulden.
10.11 Soweit der Auftraggeber Dritte selbst zur Leistungserbringung beauftragt, z. B. Druckereien, haftet siebenvierdesign für deren Verschulden nicht.
10.12 siebenvierdesign haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. siebenvierdesign haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Bilder, Grafiken, Fotos, Konzeptionen und Entwürfe. Wird siebenvierdesign wegen der Verletzung von Rechten Dritter in Bezug auf das vom Auftraggeber gestellte Material in Anspruch genommen, hat der Auftraggeber siebenvierdesign von allen Schäden und Kosten freizustellen.
10.13 Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines über siebenvierdesign abgewickelten Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang seitens des Auftraggebers haftet siebenvierdesign nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen siebenvierdesign entsteht dadurch nicht.
10.14 Sofern kein ausdrücklicher Auftrag für die Verlinkung von QR-Codes o.ä. erteilt wurde, haftet siebenvierdesign darüber hinaus auch nicht für die ordnungsgemäße Verlinkung dieser QR-Codes.
§ 11 Geheimhaltung
11.1 Die Inhalte der Präsentation von siebenvierdesign, insbesondere im Rahmen von Pitches, sind streng vertraulich zu behandeln, und für keinen anderen Zweck zu verwenden als für denjenigen, für welchen der Auftraggeber diese erhalten hat.
11.2 Der Auftraggeber darf die Informationen ohne vorherige Einwilligung durch siebenvierdesign Dritten nicht zugänglich machen.
11.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen seinen Mitarbeitern nur in dem Umfang preiszugeben, wie diese Zugang zu diesen Informationen benötigen („need-to-know-basis“) und ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
11.4 Der Auftraggeber haftet auch für Verstöße seiner Mitarbeiter gegen diese Verschwiegenheitspflicht.
11.5 Falls die Informationen entgegen dieser AGB verwendet werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, siebenvierdesign für jeden Verstoß eine angemessene Vertragsstrafe zu bezahlen. Als angemessen gilt mindestens die übliche Vergütung nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen in der jeweils gültigen Fassung. Überschreitet eine fortgesetzte Verletzungshandlung einen Zeitraum von drei Wochen, gilt dies als eigenständiger neuerlicher Verstoß. Mehrere Verletzungshandlungen gelten jeweils als eigenständiger Verstoß. Falls siebenvierdesign beweist, dass der tatsächliche Schaden höher ist, hat siebenvierdesign das Recht auf Ersatz des tatsächlichen Schadens. Die Bezahlung einer Vertragsstrafe oder tatsächlichem Schadenersatz befreit den Auftraggeber nicht von den Verschwiegenheitsverpflichtungen.
§ 12 Abnahme und Gefahrenübergang
12.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Kaufgegenstand anzunehmen.
12.2 Bleibt der Auftraggeber mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist siebenvierdesign nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
12.3 Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Auftraggeber über. Erklärt der Auftraggeber, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Auftraggeber über.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtstreitigkeiten ist der Firmensitz der siebenvierdesign, auch wenn der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
13.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.
§ 14 Sonstiges
14.1 Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrags zum Streitfall bezüglich des Projekts, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen.
14.2 Informationspflicht nach § 36 VSBG: siebenvierdesign ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14.3 siebenvierdesign ist befugt, die siebenvierdesign im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags anvertrauten Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten, oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
§ 15 Salvatorische Klausel
15.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine angemessene Regelung vereinbaren, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.